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Die Leistungen der PKV können individuell gestaltet werden, vom Basisschutz bis zum Toptarif mit Höchstleistungen.
Die vereinbarten Leistungen sind vertraglich, dauerhaft garantiert.
Zur Stabilisierung der Beiträge im Alter werden Altersrückstellungen gebildet.
Versicherungsschutz als Privatpatient in Europa zeitlich unbegrenzt teilweise auch weltweit.
Je nach Tarif sind folgende Leistungen möglich:
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Freie Arztwahl - Sie lassen sich von dem Arzt oder Spezialisten behandeln, den Sie ausgesucht haben.
Arztwechsel jederzeit ohne Benachteiligung möglich.
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Heilpraktikerbehandlung u. alternative Heilmethoden - Erstattung je nach Tarif bis zu 100% möglich.
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Ambulante Vorsorgeuntersuchungen - auch über GKV-Niveau
möglich, in der Regel ohne Alterseinschränkung.
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Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel - je nach Tarif Übernahme der Kosten ohne Begrenzung auf die
Festbeträge der Gesetzlichen Krankenversicherung.
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Brillen und Kontaktlinsen - auch ohne Rechnungsbegrenzung möglich.
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Im Krankenhaus - je nach Tarif im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung, freie Wahl des Krankenhauses,
keine Selbstbeteiligung für die ersten 14 Tage.
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Beim Zahnarzt - sämtliche Leistungen als Privatpatient ohne Begrenzung auf das Kassenniveau,
Zahnbehandlung bis zu 100% und Zahnersatz je nach Tarif bis 100% möglich, nicht auf die einfache Versorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung
begrenzt.
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Krankentagegeld - der Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigheit kann mit bis zu 100% des durchschnittlichen
Nettoeinkommens abgesichert werden.
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Pflegeversicherung - die Leistungen sind identisch mit der gesetzlichen Pflegeversicherung,
die Beiträge in der Regel geringer.
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Beitragssenkung - durch Beitragsrückerstattung und durch Selbstbeteiligung
möglich.
Nein, es ist leider nicht jedem möglich, in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Die private Krankenversicherung ermöglicht es Menschen, die nicht einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
unterliegen in eine private Versicherung zu wechseln. Zu dieser Personengruppe gehören:
- Beamte oder Beamtenanwärter
- Selbständig Tätige oder freiberuflich Tätige (außer Landwirte, Künstler und Publizisten)
- Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze von 46.800 Euro
- Nichterwerbstätige können sich über den privat versicherten Ehepartner versichern lassen.
Ist es möglich sich privat zu versichern, wenn man keiner der oben genannten Gruppen angehört?
Wenn Sie ein Jahreseinkommen von weniger als 46.800 Euro erhalten, sind Sie automatisch gesetzlich
pflichtversichert und dürfen die gesetzliche Krankenversicherung nicht kündigen. Sie können jedoch
eine private Zusatzversicherung abschließen und dadurch Ihren Versicherungsschutz erheblich verbessern.
Die private Krankenversicherung bietet eine große Auswahl an, oft erheblich umfangreicheren Leistungen
als die gesetzliche Krankenversicherung. Der Versicherte erhält je nach Tarif vielseitigere Leistungen
als in der gesetzlichen Versicherung. Das Mitglied kann aber in der Privaten Krankenversicherung selber
entscheiden welche Risiken es versichern möchte. Bei einem geringeren Versicherungsumfang oder einer
höheren Selbstbeteiligung, sparen Sie einen Teil der Prämie. Im Ernstfall genießen Sie
dennoch eine umfassende Absicherung.
Eine private Krankenversicherung beinhaltet meistens die folgenden Leistungen:
- Freie Arztwahl unter den niedergelassenen Ärzten
- Freie Krankenhauswahl ggf. inklusive Chefarztbehandlung
- Volle Erstattung von Medikamenten und Heilmittel
- Erstattung der Behandlung durch einen Heilpraktiker
- Partiell werden auch Naturheilverfahren und andere alternative Heilmethoden erstattet
- Erstattung für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen
- Unterbringung im Krankenhaus in Einbett- oder Zweibettzimmern
- Keine Zuzahlung bei Medikamenten und Heilmittel wie z. B. Massagen
- Eine bessere Versorgung bei Zahnersatzmaßnahmen ohne Beschränkung auf einfache Materialien
- Keine Beschränkung auf gesetzliche Leistungskataloge
- Versicherungsschutz auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- Vorsorge Untersuchungen werden auch ohne konkreten Anlass übernommen und gefördert
Erhalte ich eine Rückerstattung, falls ich längere Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen habe?
Sollten Sie ein oder gar mehrere Kalenderjahre keine Leistungen in Anspruch genommen haben, bieten
Ihnen viele Versicherungsgesellschaften eine Beitragsrückerstattung an. So kann es in diesem
Zusammenhang sinnvoll sein, günstige Arztrechnungen selber zu zahlen, da eine
Beitragsrückerstattung sich auf mehrere Monatbeiträge belaufen kann.
Wie kurzfristig kann eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung gekündigt werden?
Die Kündigungsfrist ist abhängig vom Ihrem Status bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Freiwillig versicherte Mitglieder können Ihre Mitgliedschaft regelmäßig innerhalb von
zwei vollen Kalendermonaten kündigen.
Sollten Sie erstmals die Beitragsbemessensgrenze wegen einer Gehaltserhöhung erreichen, können sich Sie
ab dem darauf folgenden Kalenderjahre privat versichern.
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